Wirtschaftsgemeinschaft GOLDRING
Beschreibung und Aufnahmebedingungen – gültig ab 1.9.2011

Männliche Personenbegriffe sind als geschlechtsneutral aufzufassen.

Die wirtschaftliche Situation in Deutschland verschärft sich zusehends. Geldmangel, Armut und Not kennzeichnen die Lage. 10 % der Deutschen leben unter der Armutsgrenze. Die Hilflosigkeit der Politiker ist nicht zu übersehen.

Es bilden sich in vielen Ländern immer mehr Tauschringe, um die Probleme des etablierten Wirtschafts- und Geldsystem, etwas zu mildern.

Der GOLDRING ist eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der, wie in Tauschringen, Wirtschaftsleistungen (Dinge oder Dienste) angeboten bzw. in Anspruch genommen werden können. Bei der Entwicklung dieses Konzepts bin ich davon ausgegangen, daß es in einer Gesellschaft (einem Staat) eine große Anzahl Menschen gibt, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Es könnten dennoch mit technischen Hilfsmitteln (Automation) genügend Waren und Dienste angeboten werden um Wohlstand für alle zu schaffen. Daß das nicht so ist, liegt am Geldsystem.

Die Organisatoren der Tauschringe gehen von der unrealistischen Annahme aus, daß jeder Mensch irgendwelche Dienste erbringen kann. Angebot und Nachfrage in Tauschringen passen oft nicht zusammen. Wenn es aber Voraussetzung ist, daß jeder Dienste einbringen muß, führt das unweigerlich zu Problemen, die beim Bundestreffen 2001 in Hamburg dokumentiert wurden. In Tauschringen ist es bereits ein Problem, wenn nur ein einziges Mitglied dauernd keine Leistungen erbringt, egal ob es leistungsunfähig ist oder seine Angebote nicht gefragt sind.

Auch im GOLDRING finden nicht alle Angebote einen Abnehmer. Das ist aber kein Problem, da von den Konten keine Abbuchungen, die mit Steuern vergleichbar wären, vorgenommen werden, so daß unproduktive Mitglieder nicht in die Verschuldung geraten. Im GOLDRING können auch dauernd Leistungsunfähige, z. B. alte Leute, teilhaben.

Die Währung

Die Währung im GOLDRING ist Gold. Es wird allgemein als Wert anerkannt und schafft somit den wirtschaftlichen Kontakt zu jeder anderen Währung, also auch zum €. Grundsätzlich kann Gold (z. Zt. in Form von Barren) ausgezahlt werden. Damit würde es aber das System verlassen. Aus der Sicht des GOLDRINGs (als Modellstaat) wäre das ein Import.

Ein Staat, der grenzenlos importiert ohne zu exportieren (so daß kein Gold in das System hereinfließt) wäre bald zahlungsunfähig. Export wäre für den GOLDRING, wenn Nichtmitglieder Angebote von Mitgliedern in Anspruch nehmen und diese in physischem Gold bezahlen. Das findet leider noch nicht statt. Aus diesem Grunde muß der Goldabfluß begrenzt werden, so daß nicht jedem Auszahlungswunsch stattgegeben werden kann. Sollte sich das Konzept, wie beabsichtigt, durchgesetzt haben, ist davon auszugehen, daß Gold (dann in Form selbstgeprägter Münzen) als binnenwirtschaftliches Zahlungsmittel zirkuliert. Dann wird auch Außenhandel stattfinden.

Für jedes Mitglied werden zwei Konten geführt.

  1. Guthaben-Konto (nicht überziehbar, verzinst)
  2. Kredit-Konto (überziehbar, weder Soll- noch Habenzins)

Beide Konten werden in Gramm Gold geführt u. auf einem gemeinsamen Kontoauszug ausgewiesen.

Guthaben- Konto

Das Guthaben-Konto ist für den normalen Zahlungsverkehr vorgesehen. Beim Start ist die Einzahlung einer geringen Menge physischen Goldes, das als Umlaufmittel dient, notwendig. Die eingezahlte Goldmenge wird dem Konto gutgeschrieben und ist das Startkapital für das Mitglied.

Jeden Monatsersten wird ein bedingungsloses Grundeinkommen (Bürgergeld) gutgeschrieben. Das ermöglicht auch nichtleistenden Personen Angebote in Anspruch zu nehmen. Nichtleistende sind z. B. Kinder, Alte, Kranke und Behinderte. Der GOLDRING ist damit, im Gegensatz zu Tauschringen, ein soziales System. Abbuchungen zur Finanzierung der Verwaltung, wie bei Tauschringen üblich, gibt es nicht (Dies entspricht einem Staat ohne Steuern).

Das Guthabenkonto ermöglicht langfristiges Sparen, etwa zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, was voraussetzt, daß der GOLDRING zur gegebenen Zeit noch existiert und die entsprechende Nachfrage decken kann. Ziel ist, die Grundversorgung durch das jetzt noch symbolische Bürgergeld (dessen Kaufkraft im System mehr als das Dreifache des Jahresbeitrages ausmacht) zu gewährleisten. Leistende Mitglieder, die Gold hinzuverdienen, können sich damit mehr leisten als NurBürgergeldempfänger. Die Übertragung von Guthaben auf Konten anderer GOLDRING-Mitglieder erfolgt derzeit mittels GOLDRING-Verrechnungsschecks.

Die Einzahlung von Gold

Gold mit der Reinheit 999,9 kann über die beim Beitritt erforderliche Mindestmenge hinaus, unbegrenzt eingezahlt werden. Das Gold fungiert als Umlaufmittel. Der Betrag [Gramm] wird dem Guthabenkonto gutgeschrieben und ist somit zinswirksam.

Die Auszahlung von Gold

Das Guthaben auf dem Konto repräsentiert für den Kontoinhaber eine Anwartschaft auf Leistungen von anderen GOLDRING-Mitgliedern, nicht aber einen Anspruch auf Auszahlung einer äquivalenten Menge physischen Goldes.

Es besteht also kein Anspruch, Gold in jeder Menge vom Konto abzuheben, auch wenn das Konto diesen Betrag ausweist, da das Gold bei seiner Zirkulation Guthaben hinterläßt, die sich durch immer wiederkehrende Zyklen kumulieren und zusammengenommen die Menge physischen Goldes weit übersteigen. Die Barauszahlung kann bzw. muß also beschränkt werden (siehe oben „Die Währung“ zweiter Absatz!). Der Gebrauch von Goldbarren als Zahlungsmittel ist unzweckmäßig, da sie nicht fein genug gestückelt sind.

Kredit-Konto

Üblicherweise erhält man bei einer Bank Kredit, um sich damit etwas zu kaufen, was man sich sonst noch nicht leisten könnte.

Der GOLDRING verleiht kein Gold.

Möchte ein Mitglied etwas, wofür das Guthaben nicht ausreicht, so kann es den Anbieter um Kredit bitten. Es liegt natürlich immer im Ermessen des Gebers, ob er Kredit gewährt, da er das Hauptrisiko trägt.

Kommt ein solches Kreditgeschäft zustande, wird der ausgehandelte Preis (Betrag) am Kreditkonto des Gebers positiv und auf dem Kreditkonto des Nehmers negativ gebucht (Nullsummensystem). Dafür stehen Kreditscheck-Vordrucke zur Verfügung. Die Abwicklung solcher Kreditgeschäfte (Kontoführung)ist kostenfrei. Der Geber verzichtet für die Einforderung der Außenstände auf Rechtsmittel. Ein Anbieter kann die Kreditwürdigkeit eines Kunden prüfen, indem er Einsicht in dessen Konto nimmt. Negativer Kreditkontostand verringert die Kreditwürdigkeit, positiver erhöht sie (abhängig von der Kreditwürdigkeit seiner Schuldner). Ein positiver Kreditkontostand ist quasi eine ergänzende – eine Komplementärwährung. Aufgrund eines positiven Kreditkontos wird kein Gold ausgezahlt.

Die Tilgung

Der Schuldner veranlaßt die Tilgung von Schulden indem er die GOLDRING-Buchungsstelle mittels eines Verrechnungsschecks anweist, vom eigenem Guthabenkonto einen Teil- oder den Totalbetrag auf sein eigenes Kreditkonto umzubuchen. Im gleichen Zug bucht die GOLDRING-Buchungsstelle den Betrag vom Kreditkonto des Gläubigers auf dessen Guthabenkonto um. Bei mehreren Schuldverhältnissen hat das älteste Vorrang.

Aufnahmebedingungen

Mitglied werden können Personen jeden Alters. Für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) ist – unabhängig von der gültigen Taschengeldregelung nach BGB – die Zustimmungserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Die Goldkassen werden aber nach Staaten getrennt geführt, um der jeweiligen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Näheres darüber auf Anfrage.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet, wenn der Jahresbeitrag am Fälligkeitstag bis 24:00 Uhr nicht eingegangen ist, bei mündlicher oder schriftlicher Austrittserklärung, je nach Absprache sofort, zur nächsten Beitragsfälligkeit oder bei Tod.

Guthaben bleibt außer im Todesfall eingefroren und wird bei Wiedereintritt reaktiviert. Beim Tod des Kontoinhabers verfällt es, ist nicht vererblich. Da es sich bei Guthaben um Anwartschaften handelt, steht das von dem Verstorbenen nicht mehr in Anspruch genommene Leistungspotential den übrigen Mitgliedern zur Verfügung.

Schulden (Kreditkonto negativ) werden getilgt, soweit das Guthaben dafür ausreicht. Die Restschuld erlischt und damit auch die entsprechenden Forderungen. Die GOLDRING-Buchungsstelle informiert den bzw. die Gläubiger über den Wiedereinstieg des Schuldners. Es bleibt den Parteien überlassen, sich außerhalb des Systems zu einigen, z. B. durch Tilgung der Schulden in bar.

Forderungen (Kreditkonto positiv) erlöschen und werden beim Wiedereinstieg nicht reaktiviert. Auch hierüber werden die betreffenden Schuldner von der GOLDRING-Buchungsstelle informiert. Mitgliedern, denen Schulden auf diese Weise erlassen wurden, ist aus Gründen der Planungssicherheit nicht zuzumuten, diese Belastungen erneut aufleben zu lassen.

Der Beitritt

Der Aufnahmeantrag ist im Internet www.patentrezept.de (Startseite) verfügbar oder wird auf Wunsch zugeschickt. Die Angabe persönlicher Daten ist erforderlich, um zu vermeiden, daß das Bürgergeld von einer Person mehrfach in Anspruch genommen wird. Der Aufnahmeantrag ist mir (siehe Impressum!) vollständig ausgefüllt und unterschrieben zuzuleiten. Ein Paßphoto ist erwünscht.

Kosten

Eröffnung des Goldkontos mindestens ½ Gramm Gold
mit der Reinheit 999,9 oder ……………………………………………… 23,00 €
Erster Jahresbeitrag ………………………………………………………… 6,00 €
zusammen …………………………………………………………………….. 29,00 €
Folgebeiträge: 12,00 €/Jahr, fällig jeweils am 15. Tag des Beitrittsmonats.

Aufzählungspunkt Guthaben(Gold-)konto
Bedingungsloses Grundeinkommen (Bürgergeld) ……….. 0,12 g monatlich
Haben-Zins …………………………………………………………….. 0,2 % 2-monatlich

Verrechnungsbasis Gold

Ein stabiles, den Marktkräften entsprechendes Preis- und Lohnniveau gibt es im GOLDRING noch nicht. Der börsennotierte bzw. bankübliche Goldpreis ist nur beim Kauf/Verkauf physischen Goldes gegen eine andere Währung z.B. € (wie beim Beitritt) relevant. Um Preisverhandlungen zu vereinfachen, bietet es sich an, im Gegensatz zu diesem relativ stark schwankenden Goldpreis, von einem praxisgerechten Durchschnittswert auszugehen, als welcher 40 €/g derzeit praktikabel erscheint. Natürlich ist es den Vertragspartnern überlassen, ob sie sich an diese Vorgabe halten wollen.

Der GOLDRING als Institution (vergleichbar einem Staat) übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der Mitglieder bzw. deren Leistungen.

Geld soll den Menschen dienen und nicht – so wie im herrschenden System – umgekehrt. Ein Geldsystem sollte so beschaffen sein, daß es die Menschen veranlaßt, zu handeln als wenn es überhaupt kein Geld gäbe. Das erfordert ein Umdenken! Im Prinzip wäre dann alles was machbar ist auch finanzierbar, so daß sich neue Handlungsspielräume ergeben würden.

Der GOLDRING ist die Keimzelle für dieses fortschrittliche Geldsystem. Jedes neue Mitglied leistet dafür Pionierarbeit.

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