Wirtschaftsgemeinschaft GOLDRING
Beschreibung und Aufnahmebedingungen – gültig ab 11.02.2026
Der Goldring – Grundlagen und Ziele
Einordnung
Der Goldring ist ein Langzeit‑Modellversuch für eine steuerfreie Volkswirtschaft. Ziel ist, Funktionsfähigkeit und Stabilität eines geschlossenen Geldkreislaufs mit Grundeinkommen nachzuweisen.
Prinzipien
- Ohne Steuern: Finanzierung durch den Kreislauf
- Planung & Rückfluss: kein Defizitdruck im Modell
- Praktikabilität: App‑basierte Umsetzung ab 2026
Der Goldring ist
- Kein Investmentprodukt, keine Bankleistung, keine Tauschbörse.
- Keine Aufforderung, bestehende Gesetze zu umgehen.
(→ Fokus auf Forschung, Modellierung und Praxistest.)

Diesen Text als pdf-Dokument herunterladen (Download 643 KB)
Männliche Personenbegriffe sind als geschlechtsneutral aufzufassen.
Gibt es Bedingungen für die Aufnahme?
Mitglied werden können Personen jeden Alters. Für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) ist – unabhängig von der gültigen Taschengeldregelung nach BGB – die Zustimmungserklärung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Für Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Die Kassen werden aber nach Staaten getrennt geführt, um der jeweiligen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Näheres darüber auf Anfrage.
Wie kann ich Mitglied werden?
Die Aufnahme erfolgt durch die Nutzung der App und dadurch die Akzeptanz unserer Datenschutzrichtlinien. Die Angabe persönlicher Daten ist erforderlich, um zu vermeiden, dass das Bürgergeld von einer Person mehrfach in Anspruch genommen wird. Dazu ist die Vorlage eines Personalausweises nötig, der in der App geprüft wird.
Der GOLDRING ist die Keimzelle für dieses fortschrittliche Geldsystem. Jedes neue Mitglied leistet dafür Pionierarbeit.
Staatliches Steuer- und Abgabenrecht:
Bisher waren Tauschringe von steuer- und abgabenrechtlichen Eingriffen des Staates unbehelligt und das sollte auch so bleiben. Aber Gesetze können (insb. bei ausufernder Staatsverschuldung) geändert werden. Es ist daher im Zweifel sinnvoll, sich bei der zuständigen Stelle über die aktuelle Rechtslage zu informieren und sich das möglichst schriftlich bestätigen zu lassen. etwa wenn Sozialleistungen bezogen werden oder bei regelmäßigen hohen Einkünften im Goldring. Eine solche aktuelle Bestätigung wäre auch für die Verwaltung des Goldrings eine Orientierungshilfe.
Wenn das Patentrezept auf staatlicher Ebene umgesetzt werden würde, worauf wir hinarbeiten, gäbe es solche Probleme natürlich nicht.
Wie funktioniert die Währung?
Gold oder Geld?
Die Währung im GOLDRING war ursprünglich Gold – daher sein Name. Gold wird allgemein als Wert anerkannt und schafft somit den wirtschaftlichen Kontakt zu jeder anderen Währung, also auch zum €. Grundsätzlich könnte Gold (z.B. in Form von Barren) ausgezahlt werden. Damit würde es aber das System verlassen. Aus der Sicht des GOLDRINGs (als Modellstaat) wäre das ein Import.
Ein Staat, der grenzenlos importiert, ohne zu exportieren (so dass kein Gold in das System hereinfließt) wäre bald zahlungsunfähig. Export wäre für den GOLDRING, wenn Nichtmitglieder Angebote von Mitgliedern in Anspruch nehmen und diese in physischem Gold bezahlen. Das findet leider noch nicht statt. Sollte sich das Konzept, wie beabsichtigt, durchgesetzt haben, ist davon auszugehen, dass Gold (dann in Form selbst geprägter Münzen) als binnenwirtschaftliches Zahlungsmittel zirkuliert. Dann wird auch Außenhandel stattfinden.
Ein Guthaben in Gramm physischen Goldes repräsentiert die Anwartschaft auf Waren und Dienstleistungen, die im Goldring angeboten werden zu den jeweils von den Mitgliedern zu vereinbarenden Bedingungen. Es kann aus solchen Guthaben jedoch kein Anspruch auf Auszahlung physischen Goldes abgeleitet werden, da sonst die Funktionsfähigkeit des Konzepts nicht gewährleistet ist.
Die neue App bildet die Volkswirtschaft des Goldrings auf Basis einer Währung ab, die den wahren Wert einer Gemeinschaft widerspiegelt. Der Wert der Gemeinschaft ist Willenskraft x Ausdauer x Talent, ohne das ein internes Steuersystem unnötige Schwierigkeiten bereitet und unabhängig von Branche oder Marktpreisen. Damit spiegelt das Modell die wirtschaftliche Leistung seiner Mitglieder transparent wider und schafft eine gerechte Grundlage für das Grundeinkommen und eine faire und funktionierende Volkswirtschaft.
Wie geht das mit den Guthaben?
Muss ich zu einer Bank?
Im Goldring-Modell gibt es nur eine Bank: die Staatsbank. Diese läuft elektronisch und unkompliziert in unserer kostenlosen App. Das jeweilige Goldringkonto kann vom Mitglied selbst verwaltet werden, wie bei Girokonten.
Für jedes Mitglied werden zwei Konten geführt.
- Guthaben-Konto (nicht überziehbar, nicht verzinst)
- Kredit-Konto (überziehbar, weder Soll- noch Habenzins)
Beide Konten werden in Zeiteinheiten geführt und in der App als Saldo ausgewiesen.
Guthaben-Konto
Das Guthaben-Konto ist für den normalen Zahlungsverkehr vorgesehen.
Jeden Monatsersten wird ein bedingungsloses Grundeinkommen (Bürgergeld) gutgeschrieben. Das ermöglicht auch nicht leistenden Personen Angebote in Anspruch zu nehmen. Nichtleistende sind z. B. Kinder, Alte, Kranke und Behinderte. Der GOLDRING ist damit, im Gegensatz zu Tauschringen, ein soziales System. Abbuchungen zur Finanzierung der Verwaltung, wie bei Tauschringen üblich, gibt es nicht (dies entspricht einem Staat ohne Steuern).
Das Guthabenkonto ermöglicht langfristiges Sparen, etwa zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, was voraussetzt, dass der GOLDRING zur gegebenen Zeit noch existiert und die entsprechende Nachfrage decken kann. Ziel ist, die Grundversorgung durch das jetzt noch symbolische Bürgergeld zu gewährleisten. Leistende Mitglieder, die Gold hinzuverdienen, können sich damit mehr leisten als „Nur-Bürgergeld-Empfänger“. Die Übertragung von Guthaben auf Konten anderer GOLDRING-Mitglieder erfolgt über den Knopf „Zahlung vornehmen“ in der App.


Kredit-Konto
Üblicherweise erhält man bei einer Bank Kredit, um sich damit etwas zu kaufen, was man sich sonst noch nicht leisten könnte. Möchte ein Mitglied etwas, wofür das Guthaben nicht ausreicht, so kann es den Anbieter um Kredit bitten.

Es liegt natürlich immer im Ermessen des Gebers, ob er Kredit gewährt, da er das Hauptrisiko trägt.
Kommt ein solches Kreditgeschäft zustande, wird der ausgehandelte Preis (Betrag) am Kreditkonto des Gebers positiv und auf dem Kreditkonto des Nehmers negativ gebucht (Nullsummensystem). Die Abwicklung solcher Kreditgeschäfte (Kontoführung) ist kostenfrei. Der Geber verzichtet für die Einforderung der Außenstände auf Rechtsmittel. Ein Anbieter kann die Kreditwürdigkeit eines Kunden prüfen, indem er Einsicht in dessen Konto nimmt. Negativer Kreditkontostand verringert die Kreditwürdigkeit, positiver erhöht sie (abhängig von der Kreditwürdigkeit seiner Schuldner). Ein positiver Kreditkontostand ist quasi eine ergänzende – eine Komplementärwährung.
Die Tilgung
Der Schuldner veranlasst die Tilgung von Schulden, indem er in der App den Knopf „Kredit zurückzahlen“ wählt.

Damit kann vom eigenem Guthabenkonto einen Teil- oder den Totalbetrag auf sein eigenes Kreditkonto umgebucht werden. Bei mehreren Schuldverhältnissen hat das älteste Vorrang.
Was ist, wenn ich nicht mehr mitmachen möchte?
Wie beende ich meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet bei mündlicher oder schriftlicher Austrittserklärung, je nach Absprache sofort oder bei Tod.
Guthaben bleibt außer im Todesfall eingefroren und wird bei Wiedereintritt reaktiviert. Beim Tod des Kontoinhabers verfällt es, ist nicht vererblich. Da es sich bei Guthaben um Anwartschaften handelt, steht das von dem Verstorbenen nicht mehr in Anspruch genommene Leistungspotential den übrigen Mitgliedern zur Verfügung.
Schulden (Kreditkonto negativ) werden getilgt, soweit das Guthaben dafür ausreicht. Die Restschuld erlischt und damit auch die entsprechenden Forderungen. Die GOLDRING-Buchungsstelle informiert den bzw. die Gläubiger über den Wiedereinstieg des Schuldners. Es bleibt den Parteien überlassen, sich außerhalb des Systems zu einigen, z. B. durch Tilgung der Schulden in bar.
Forderungen (Kreditkonto positiv) erlöschen und werden beim Wiedereinstieg nicht reaktiviert. Auch hierüber werden die betreffenden Schuldner von der GOLDRING-Buchungsstelle informiert. Mitgliedern, denen Schulden auf diese Weise erlassen wurden, ist aus Gründen der Planungssicherheit nicht zuzumuten, diese Belastungen erneut aufleben zu lassen.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?
Kann ich mir das überhaupt leisten?
Aus o.g. rechtlichen Gründen ist die App nicht an eine Golddeckung gekoppelt. Ansonsten funktioniert das Programm fast genau gleich wie ursprünglich die Kontoführung von Herrn Koch.
Welchen Preis mache ich, wenn ich im Goldring etwas kaufe oder verkaufe?
Die Verrechungsbasis
Ein stabiles, den Marktkräften entsprechendes Preis- und Lohnniveau gibt es im GOLDRING noch nicht. Preisverhandlungen sind den Vertragspartnern überlassen.
Geld soll den Menschen dienen und nicht – so wie im herrschenden System – umgekehrt. Ein Geldsystem sollte so beschaffen sein, dass es die Menschen veranlasst, zu handeln, als wenn es überhaupt kein Geld gäbe. Das erfordert ein Umdenken! Im Prinzip wäre dann alles, was machbar ist auch finanzierbar, so dass sich neue Handlungsspielräume ergeben würden.
Spendenaufruf
Das Goldring-Team arbeitet größtenteils ehrenamtlich. Jedoch wer möchte, kann für unsere Sache per SEPA-Überweisung oder PayPal spenden. Wir finanzieren mit den Spenden die Kosten zum Betrieb der Webseite und die Weiterentwicklung der App.
- Helfen Sie mit, dieses Projekt zu erhalten – Ihre Unterstützung macht einen Unterschied!
- Unterstützen Sie dieses unabhängige Projekt!
- Ihr Beitrag hält diese Inhalte frei verfügbar.
Vielen Dank!

